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Vertrauen erhält man,
indem man Vertrauen schenkt

Treuhandschaft

Testamentsvollstreckung

  • Besitznahme und Verwaltung des Nachlasses
  • Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers und ggf. die Auseinandersetzung unter den Miterben zu bewirken
  • Die gerichtliche Geltendmachung von Rechten

Nachlassverwaltung

  • Verwaltung des Nachlasses vom Erben
  • Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten

Übernahme von Vermögensverwaltungen

  • Verwaltung von Grundbesitz
  • Verwaltung von Kapitalvermögen
  • Verwaltung von sonstigem Vermögen

Abwicklungen sowie Mitwirkung bei Liquidationen

  • Beendigung der laufenden Geschäfte
  • Einziehung der Forderungen
  • Begleichung der Verbindlichkeiten
  • Verteilung des Überschusses an die Gesellschafter

Treuhänderische Übernahme von Geschäftsanteilen

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