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Vertrauen erhält man,
indem man Vertrauen schenkt

Lohnbuchhaltung

Was muss bei der Abrechnung von Überstunden oder Reisekosten beachtet werden? Worauf ist bei Anmeldungen von Arbeitnehmern zu achten? Im Rahmen einer korrekten Lohnbuchhaltung sind viele Bestimmungen zu berücksichtigen. Wir stellen Ihnen unser umfassendes Know-how gerne zur Verfügung.

Einrichtung der Lohn- und Gehaltsbuchführung

  • Zusammenstellen der Abrechnungsdaten
  • Erarbeiten der Stammdaten
  • Einrichten für die EDV-mäßige Abwicklung

Berechnungen

  • Berechnungen von Nettolöhnen und -gehältern
  • Anfertigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Berechnungen der Bezüge für Urlaubsgelder, zusätzlicher Monatsgehälter, Tantiemen
  • Baulohn-Abrechnungen inkl. Schlechtwetter- und Kurzarbeitergeld
  • Ermittlung der Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
  • Anträge an Krankenkassen nach Lohnfortzahlungsgesetz
  • Ermittlung pfändbarer Beträge

Datenverarbeitung, Auswertungen, sonstige Nachweise

  • Onlineverbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Anfertigen von Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen
  • Erfüllen der Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber
  • Erstellung der Jahresentgeltnachweise für die Berufsgenossenschaft
  • Mitwirkung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen sowie Auswertung der Berichte
  • Einweisung und Unterstützung Ihrer Mitarbeiter bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
  • Datenübertragung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen
  • Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und Arbeitsämter sowie das Ausstellen von Verdienstbescheinigungen

Beratung und Betreuung

  • Betreuung bei Prüfungen der Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger, Arbeitsämter und Berufsgenossenschaften
  • Steuerrechtliche Beratung bei Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • Beratung zu Beschäftigungsverhältnissen von Aushilfen (Minijobs), kurzfristigen Beschäftigten, Studenten, Schülern und Praktikanten
  • Steuerrechtliche Beratung zur Problematik der Scheinselbständigkeit und den Vermutungskriterien des § 7 Abs. 4 SGB IV

Mandanten-Portal

  • Elektronische Übermittlung der Lohnabrechnungen an die Arbeitnehmer über den eigenen Lohnordner
  • Sofortmeldungen durch den Arbeitgeber mobil und jederzeit
  • Vorerfassung der Personalzeiten und -daten im Rahmen der Arbeitsteilung
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